Allgemeine Geschäftsbedingungen Luft & Lee GbR
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung zu den Seminaren kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert. Teilen Sie uns mit, wenn Sie Krankheiten, Einschränkungen etc. haben, die Ihr Unterwegssein in der Natur beeinflussen oder die bei einem Notfall notwendig sind zu wissen. Wir behandeln diese Informationen natürlich streng vertraulich.
§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Luft & Lee GbR, Eiserne Hand 1, 77652 Offenburg, info@luftundlee.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 3 Leistung
Bei Seminarangeboten ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus der Beschreibung der Veranstaltung sowie schriftliche weiterführende Informationen nach der Anmeldung. Bei individuellen Angeboten für Teams werden alle vertraglichen Leistungen schriftliche festgehalten und sind nach Bestätigung verbindlich. Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel, auch Verschiebung von Start- und Endzeiten, und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.
§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 25 % der Seminargebühr bis zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 50 % der Seminargebühr bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb der Woche vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher und Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
§ 5 Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens drei Tage nach Ablauf der Anmeldefrist. Dem Teilnehmenden wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten oder der Referentin. Änderungen im Programm aufgrund von unvorhersehbaren und unplanbaren Gründen, wie z.B. Witterungsverhältnisse, Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. sind erlaubt. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
§ 6 Ausschluss des Teilnehmers
Teilnehmende können bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmenden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung. Bei Buchungen für Trainings erhält der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach Abschluss des Vertrags eine Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung fällig, wenn schriftlich nicht anders vereinbart. Teilnehmende von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.
§ 8 Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde oder die Kundin vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Teilnehmende nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Die Teilnehmenden unterschreiben bei ihrer Anmeldung, dass sie die AGBs und die speziellen Hinweise zur Veranstaltung gelesen haben und akzeptieren. Die Veranstaltungen von Luft & Lee finden zu großen Teilen draußen und in Bewegung statt und bedienen sich teilweise erlebnispädagogischer Elemente. Für naturtypische Gefahren, wie herunterfallende Äste im Wald, unebene, rutschige Wegbeschaffenheit auf Wanderwegen, Funkenflug bei Feuer, Verschmutzung von Kleidung durch Harz, Ruß oder ähnliches, übernehmen wir keine Haftung. Bei spezifischen Gefahren bei erlebnispädagogischen Methoden geben die Seminarleiter und Seminarleiterinnen Sicherheitshinweise, um auf Gefahren hinzuweisen und sie zu vermeiden. Teilnehmende sind für wetterangepasste Kleidung (Schutz vor Kälte, Hitze, Sonne und Regen), festes knöchelhohes Schuhwerk und ggf. unterstützende Hilfsmittel wie Wanderstöcke selbst verantwortlich. Verhindern Stromausfall oder eine Störung in der Internetverbindung, dass der Veranstalter ein digitales Angebot wie geplant durchführen kann, so wird ein Alternativtermin angeboten. Können Teilnehmende an diesem Termin nicht teilnehmen, können keine finanziellen Entschädigungen geltend gemacht werden. Verhindern Stromausfall oder eine Störung in der Internetverbindung die Teilnahme an einem digitalen Angebot seitens eines Teilnehmenden, kann kein finanzieller Anspruch geltend gemacht werden.
§ 9 Urheberrecht
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhalten Teilnehmende nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an den Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.